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Satzung
Die Satzung des Fanclubs



Vorwort

Die VKL-Öcher sind eine Gruppe von Spielern des Internet Browser Spiels virtual kicker league (nachfolgend VKL genannt) für unseren Lieblingsverein Alemannia Aachen. Wir haben uns zum Ziel gemacht unseren Verein nach besten Möglichkeiten positiv zu vertreten. Hierzu gehört im Besonderen der faire und freundliche Umgang mit Fans anderer Vereine, die wir als unsere Freunde betrachten. Wir distanzieren uns von jeglicher Art von Aggression und Gewalt unter Fussballfans!
Ziel ist es die virtuellen Bekanntschaften durch Aktionen, wie gemeinsame Stadionbesuche, Fahrten zu Auswärtsspielen, reel werden zu lassen.

§1   Der Fanclub
Der Fanclub "VKL-Öcher" wurde am 24.05.2009 in der virual kicker league als nicht rechtskräftiger Verein gegründet. Der Sitz ist Aachen.
Zweck des Fanclubs ist die Unterstützung des Fussballvereins Alemannia Aachen, Freundschaften, die aus der VKL entstanden sind zu vertiefen sowie Alemannia Aachen in der Öffentlichkeit -vor allem in der VKL- positiv zu repräsentieren.

§2   Satzung
Die Satzung des Fanclubs tritt mit seiner Gründung in Kraft. Sie kann auf der Internetseite des Fanclubs "www.vkl-oecher.de.tl" eingesehen werden. Jedes Mitglied erkennt die Satzung mit seinem Eintritt an.

§2.1   Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur durch ein 2/3 Mehrheit aller stimmberechtigen Mitglieder vorgenommen werden.

§ 3    Mitgliedschaft

§3.1   Eintritt
Mitglied des Fanclubs kann jede natürliche Person werden, die einen gültigen Account der virtual kicker league für Alemannia Aachen besitzt. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. Über die entgültige Aufnahme entscheidet die Leitung des Fanclubs. Der Antragsteller sollte bereits Erfahrung in der VKL mitbringen und regelmäßig an Spielen teilnommen haben.

§3.2   Mitgliedsbeitrag, Finanzierung
Ein Mitgliedsbeitrag wir am Anfang nicht erhoben.
Die Mitgieder verpflichten sich jedoch Unkosten für Anschaffungen des Fanclubs (Banner, Schals, T-Shirts, ...), die mit einfacher Mehrheit der Mitglieder beschlossen wurden, mit zu tragen!
Unkosten, die für Aktionen und gemeinsame Aktivitäten entstehen, werden von den Mitgliedern selbst getragen.

§3.3   Austritt
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod. Der der Leitung gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit möglich.

§3.4    Ausschluß
§3.4.1    Ein Mitglied kann aus dem Fanclub ausgeschlossen werden, wenn
-   es in erheblicher Weise gegen die Ziele des Fanclubs verstößt.
-   es die Spiel- oder Kommunikationsregeln der VKL missachtet besonders, wenn dies zu einem Ausschluß aus der VKL führt.
§3.4.2    Über den Ausschluß entscheidet die Leitung des Fanclubs

§3.5    Ehrenmitgliedschaft
Zu Ehrenmitgliedern des Fanclubs sollen nur solche Personen ernannt werden, die sich um die VKL oder den Fanclub selbst besonders verdient gemacht haben.
Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Leitung des Fanclubs.
 

§ 4   Leitung des Fanclubs
Die Leitung besteht aus
    - 1. Vorsitzenden
- seinem Vertreter
- dem Schriftführer, die die Führung des Fanclubs übernehmen.
Scheidet ein Mitglied der Leitung aus, ist von der restlichen Leitung darüber zu entscheiden, ob ein neues Mitglied in die FC-Leitung zu wählen ist oder ob der Fanclub durch die übrige Leitung weitergeführt wird. Ggf. wird ein neues Mitglied in die Leitung gewählt, welches von der Leitung bestimmt wird.

§ 5   Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlungen und Sitzungen der Leitung finden im Trainingschats der VKL statt. Sie  ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat.

§ 7    Auflösung des Fanclubs
Die Auflösung erfolgt nach Ermessen der Leitung und Bedarf der Zustimmung 2/3 aller stimmberechtigen Mitglieder.
Eventuell vorhandenes Fanclubvermögen wird nach Auflösung einem gemeinnützigen Verein oder Initiative übertragen.
 
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Zuletzt aktualisiert  
  04.10.2010  
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